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BAC 31

Das römische Oberamt in der frühen Republik und das Problem der "Konsulartribunen"

Robert Bunse

Die strukturelle und quantitative Entwicklung des römischen Oberamtes in der frühen Republik stellt ein in der Forschung viel diskutiertes Problem dar. Der Verfasser versucht trotz aller Schwierigkeiten, die sich aus der schlechten Quellenlage ergeben, diese Entwicklung für den Zeitraum zwischen dem Ende des sechsten Jahrhunderts v.Chr., dem anzunehmenden Datum der Vertreibung des letzten römisch-etruskischen Königs, und den leges Liciniae Sextiae (367 v.Chr.) nachzuvollziehen. Dazu werden der praetor maximus aus der bei Livius tradierten lex vetusta, der magister populi, die Zwölftafelgesetze und die leges Liciniae Sextiae ausführlich erörtert. Im Mittelpunkt steht jedoch eine umfangreiche Untersuchung und Neubewertung der "tribuni militum consulari potestate", der sogenannten Konsulartribunen, die zwischen 444 und 367 v.Chr. im römischen Eponymenverzeichnis erscheinen.

Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß das römische Oberamt in der Zeit zwischen dem Beginn der Republik und den leges Liciniae Sextiae und darüber hinaus bis in die Zeit um 242 v.Chr., als die Magistratur des praetor peregrinus geschaffen wurde, sich quantitativ nicht veränderte.

ISBN 3-88476-290-7, 278 S., kt., Euro 25,- 1998

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